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Das war mal!*
Fotorecht für Fotografen
*eigener Marketingname
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Fotorecht für Fotografen und wen auch immer, eine Linksammlung und mein Senf dazu

Sie haben mich fotografiert, das dürfen Sie nicht, ich habe das Recht an meinem eigenen Bild. Bei Reichsbürgern die sich juristisch etwas so zurechtlegen wie es ihnen irgendwie passt, aber juristisch falsch ist, sprechen einige Juristen auch von "Quatsch-Jura". In vielen Fällen hat man einfach nur die Formel: "Recht am eigenen Bild" aufgeschnappt ohne wirklich den § 33 KUG gelesen oder verstanden zu haben. Der § 33 KUG verbietet nämlich nur das Bildnis zu verbreiten oder öffentlich zur Schau zu stellen. Viel mehr sollte hier der § 201 a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen betrachtet werden. Doch sollte man den § 201 a StGB auch genau lesen und verstehen bevor man hier laut herum tönt. Der § 33 KUG wird auch gerne bei Fällen den § 57 UrhG von fotoscheuen, geschichtsdesinteressierten oder fotofeindlichen Personen vorgeführt. Der § 57 UrhG betrifft nämlich das Unwesentliche Beiwerk: "Zulässig ist die Verfieltätigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, wenn sie als Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder Wiedergabe anzusehen sind." Ebenso sollte man sich den § 23 KUG der die Ausnahmen vom § 22 KUG regelt durchlesen. Aber selbst dazu müssten diese Bildnisse wohl erstmal veröffentlicht sein und der Ärger beginnt häufig schon wenn man so ein Foto noch nicht einmal aufgenommen hat. Häufig regen sich Personen bereits auf wenn man nur eine Kamera auf ein Motiv fokussiert und auf den Moment wartet das da keiner im Bild ist oder gar nur ein Auto durch das Bild fährt. Ich habe auch schon einen Extremfall erlebt wo sich jemand daran störte das ich mit einem Fotoapparat neben ihm stand, die Kamera vor meinem Bauch hing und er von mir verlangte ich solle wenigstens meinen Objektivdeckel auf das Objektiv machen. Da stellte ich mir die Frage ob hier nicht schon der Straftatbestand der Nötigung nach § 240 StGB vorgelegen haben könnte? Hin und wieder zeigten mir auch "Unwesentliche Beiwerke" den Stinkefinger, auch Fuck-Finger genant, da stellt sich natürlich die Frage ob hier eine Beleidung nach § 185 StGB vorliegt? Im Gegensatz sollen wohl aber auch widerrechtlich angefertigte und gar veröffentlichte Fotos von Personen von Richtern als Beleidigung gewertet worden sein. Wer es genau wissen will, sollte sich mal in die Thematik reinlesen wann es nicht verboten ist fremde Menschen einfach so zu fotografieren, ich gebe hier aber keine juristischen Ratschläge oder Auskünfte. Letztendlich ist es auch eine moralische Frage das es sich einfach nicht gehört auf der Straße wahllos fremde Leute ungefragt zu fotografieren, ganz egal ob das juristisch erlaubt oder verboten ist. Wenn mir fremde Leute Ärger machen das ich etwas fotografiert hätte, sie behaupten das ich sie fotografiert hätte oder die gar verlangen meine Fotos sehen zu wollen diskutiere gar nicht mehr lange. Da sage ich immer gleich: "Rufen Sie doch die Polizei wenn Ihnen das nicht passt". Dann beginnen die zu diskutieren weil die sich gewöhnlich nicht trauen die Polizei zu rufen oder tun so als würden sie bei der Polizei anrufen. Nur einmal hatte da wirklich ein Busfahrer bei der Polizei angerufen während seine Fahrgäste auf die pünktliche Arbeit vergeblich warteteten. Leider konnte ich nicht hören was der Polizist am Telefon sagte aber sinnbildlich muss der wohl gesagt haben wie die Rechtslage ist oder anders gesagt: Wegen so einem Scheiss kommen wir nicht. Letztendlich liegen alle Fälle immer wieder anders und wie heisst es doch: Auf hoher See und vor Gericht sind wir allein in Gottes Hand.

https://www.dacuro.de/neuigkeiten/beitrag/fotografieren-ohne-erlaubnis-zu-fragen

Das erstellen von Werken an öffentlichen Plätzen oder auch Panoramafreiheit genannt nach § 59 KUG, sprich das fotografieren irgendwo auf der Straße halten manche Leute auch schon verboten, zumindest nach ihrer ganz privaten Rechtsauffassung. Allerdings gibt es hier auch ein Gummiband was denn doch nicht zulässig ist.

https://www.rechtambild.de/2010/09/die-panoramafreiheit/

Überhaupt kann ich die Webseite www.rechtambild.de sehr empfehlen.

Eine Anwaltskanzlei hat ein kostenloses Nachschlagewerk verfasst, das man als PDF runterladen kann, dieses findet sich hier:

https://urheber.law/handbuch-fotorecht/

Vielfach geht es auch einfach um die Frage von Höflichkeit oder normalen Umgangsformen. Einmal kam eine Frau an mir vorbei und hatte mich höflich gebeten doch erst mein Foto zu machen wenn sie aus dem Bild raus ist. Dem Wunsch kam ich dann natürlich gerne nach, ich hatte auch genug Zeit. Ein anderes Mal schrie mich ein junger Mann mit Migrationshintergrund an: "Ey wenn du jetzt fotografierst wenn ich hier lengs laufe schlage ich dir die Kamera kaputt!" Da hätte ich am liebsten die Polizei gerufen um ihn anzuzeigen, aber ehe der Streifenwagen da gewesen wäre, wäre der schon wieder weg oder ich hätte bereits eine handfeste Schlägerei. Dauraus habe ich eine ganz andere Lehre gezogen zu der mir ein Freund geraten hatte.

An solchen sozialen Brennpunkten wie Hochhaussiedlungen mit großer AMG- oder Shishabar-Dichte fotografiere jetzt möglichst frühmorgens wenn die Personen mit Agressionspotenzial noch schlafen. Ich habe gemerkt das klappt super. Im Sommer frühmorgens um fünf oder sechs, am besten am Wochenende ist da kaum jemand unterwegs und sonst noch recht verschlafen. Hier mal ein Beispielfoto:

http://www.larsbrueggemann.de/staedtefotos2-630px/529ewd-foto-postamt-osdorfer-born.jpg

http://www.larsbrueggemann.de/pages5/fotos-hamburg-osdorfer-born.html

Aber auch in besten Wohngegenden gibt es Ärgerpotenzial. Einmal wartete ich an einer Bushaltestelle auf den nächsten Bus um den da zu fotografieren. Der Hausbesitzer von dem Haus vor dem ich stand kam plötzlich raus uns fragte ob er mir helfen könne. Da er höflich fragte bekam er eine höfliche Antwort, er solle keine Angst haben das ich nicht in sein Haus einbrechen wolle, ich will den nächsten Bus fotografieren. Ein anderes Mal wollte ich einen Bahnhof in einer feinen Gegend fotografieren. Wie ich meine Kamera justieren wollte, die Belichtung prüfen, welche Belichtungszeit und Blende ich am besten nehme, lief mir eine alte Frau durch das Bild. Ich hatte ihr sofort das Ärgerpotenzial angesehen und dachte mir, warte mal bis die vorbei ist. Die hatte sich dann tatsächlich dauernd und so häufig umgedreht um sich zu vergewisssern das ich nicht fotografiere, das sie nicht mal endlich weiter kam für eine Strecke die sonst 30 Sekunden gedauert hätte. Da war ich kurz davor nicht mehr zu warten bis das Unwesentliche Beiwerk mal endlich aus dem Bild ist. Die Leute in feinen Wohngegenden mit Auto in Kleinlastergröße (SUV), Kinder die auf Privatschulen oder wenigstens aufs Gymnasium gehen und privater Villa haben, haben ja nicht das Agressionspotenzial das die gewalttätig werden. Die kann man einfach auflaufen lassen mit der Ansage: "Rufen Sie doch die Polizei". Hin und wieder kommen auch Autofahrer die falsch geparkt haben und meinen ich würde sie bei der Bussgeldstelle anzeigen. Da wundere ich mich gewöhnlich, was wollen die eigentlich? In seltenen Fällen wollte ich die tatsächlich bei der Bussgeldstelle anzeigen, da brachte die Anzeige natürlich doppelt Spass. Aber häufig wollte ich da einfach nur etwas fotografieren und hatte mich weder für die Falschparker interessiert oder einen Verstoss bemerkt. Einmal kam ein Herr extra aus seiner Wohnung wo ich eine Baustelle fotografierte und bezichtigte mich ich wolle ihn und seine Nachbarn bei der Bussgeldstelle anzeigen. Wie er nach einem kurzen Wortgefecht kleinlaut gegangen ist hatte ich ihm noch lautstark hintergebrüllt das wäre eine Unverschämtheit. Der Kommentar von einem guten Freund mir dazu war: "Warum hast du die dann nicht angezeigt?"

Und wegen diesem ganzen Ärger den ich dauernd beim fotografieren habe, habe ich gewöhnlich die Lust verloren Leuten die mich nach irgendwelchen Fotos fragen die denen zu schenken oder überhaupt auf manche Mails zu antworten, zu dem Thema ein Link auf meiner Webseite. Das führen einer schwarzen Liste von Stadtteilen, Busbetrieben oder Bahnhöfen wurde einfach zu umfangreich. Mit Pech trifft es dann leider auch mal die Falschen:

http://www.larsbrueggemann.de/pages5/kostenlose-fotos.html

Ein anderes Thema ist natürlich die Sache mit dem Bilderklau (Urheberrechtsverletzung) da verstehe ich überhaupt keinen Spass. Aber das soll hier nicht das Thema sein. Das kann bei mir teuer werden und zieht bei mir hin und wieder auch eine Strafanzeige nach sich.

https://www.copytrack.com

https://www.verdi.de

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__106.html

Diese Seite ist ein Teil einer Online-Foto-Sammlung ähnlich einem Bildband, Sie können sich hier von Seite zu Seite durchklicken. Vielleicht suchen Sie aber Fotos für eine Heimatchronik, ein Fachbuch oder einen Fachartikel? Schreiben Sie mir!

Email an Lars Brüggemann: mail@larsbrueggemann.de

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Bildband - Die Straßenbahnlinie 8 in Dresden von Hellerau in die Südvorstadt

Bildband - Die Straßenbahnlinie 8 in Dresden von Hellerau in die Südvorstadt
- 6 - : Der Bildband - Die Straßenbahnlinie 8 in Dresden von Hellerau in die Südvorstadt von Lars Brüggemann, zeigt die Linie 8 von Hellerau bis in die Südvorstadt. Gezeigt wird die Linie 8, von Haltestelle zu Haltestelle auf mehr als 100 Seiten. Die Linie 8 von Hellerau in die Südvorstadt über den Postplatz und vorbei am Hauptbahnhof ist 13,3 Kilometer lang. Sie fährt zwischen den Haltestellen Am Hellerand und Infineon Süd auf einem eingleisigen Abschnitten und durch einen Wald. Die Streckenabschnitte durch den Wald und über die Augustusbrücke dazu durch die Sophienstraße entlang der Semperoper und dem Zwinger bis zum Postplatz sind die schönsten Abschnitte auf der Linie 8. Auch sonst wird die Fahrt nicht langweilig, überall gibt es was zu sehen. Auf der Linie 8 setzt die DVB gewöhnlich den NGTD8DD ein, die kurzen Niederflurwagen mit den Nummern 2601 bis 2640. Diese Wagen prägen das Bild der Linie 8. Zu sehen sind aber auch noch Tatra-Einsätze auf der Linie 8.

Erhältlich direkt beim Verlag und im Buchhandel:

Paperback, 114 Seiten
ISBN-13: 9783755707066
Preis: 24,90 Euro
Preis E-Book: 7,49 Euro

Erhältlich im Buchhandel, Online-Buchhandel und direkt beim Verlag:

Auch bei www.buecher.de

Weitere Fotos:
DB Baureihe 101 Teil 2
Nächste Baureihe:
DB Baureihe 103
Übersicht Fotos von DB Lok und Triebwagen-Baureihen und sonstiges von der DB

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